MERKAD Beerdigungshilfe e.V.

MERKAD Beerdigungshilfe e.V. ist ein Verein, der sich darauf spezialisiert hat, alle formellen und religiösen Angelegenheiten im Zusammenhang mit muslimischen Beerdigungen in Deutschland sorgfältig zu organisieren. Im Rahmen unserer Satzung übernehmen wir die Bestattungskosten und stehen unseren Mitgliedern in ihren schwersten und traurigsten Momenten zur Seite.

Amtliche Verfahren

Wir führen alle amtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Beerdigungen sorgfältig durch, sei es in deutschen Behörden oder Konsulaten, abhängig vom Staatsbürgerschaftsstatus unserer Mitglieder.

Religiöse Dienstleistungen

Wir führen die Waschung (Techiz) und Einhüllung (Tekfin) unserer verstorbenen Geschwister mit größter Sorgfalt durch und organisieren anschließend das Totengebet.

Überführungsdienste für Verstorbene

Wir transportieren den Verstorbenen bis zur angegebenen Adresse in Begleitung eines Betreuers und übernehmen die Hin- und Rückflugkosten des Betreuers.uz.

Spirituelle Dienstleistungen

Jede dieser spirituellen Dienstleistungen hat den Charakter einer Sadaqa-i Câriye (fortlaufende Wohltat), durch die wir unsere Mitglieder an diesen segensreichen Taten teilhaben lassen.

Qur'an-Lesungen für Verstorbene

Zum Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder werden das ganze Jahr über Qur'an-Lesungen (Hatim-i Şerif) durchgeführt und Gebete gesprochen.

Mevlid-i Şerif Veranstaltungen

Zu Ehren unserer Mitglieder organisieren wir Mevlid-i Şerif-Zeremonien an verschiedenen Orten in Deutschland und fördern damit den spirituellen Zusammenhalt.

Spenden an religiösen Feiertagen

An heiligen Tagen und Nächten bereiten wir gesegnete Speisen wie Kandil-Simit, Lokma und Helva vor und teilen sie mit der Gemeinschaft.

Iftar-Veranstaltungen

Während des gesegneten Monats Ramadan organisieren wir Iftar-Mahlzeiten an verschiedenen Orten in Deutschland, um die Segnungen dieses Monats gemeinsam zu teilen.

Brunnen- und Wasserturmprojekte

Durch den Bau von Brunnen und Wassertürmen in bedürftigen Regionen ermöglichen wir den Zugang zu sauberem Trinkwasser und realisieren nachhaltige Sadaqa-i Câriye-Projekte.

Kurse für Leichenwaschung und Einhüllung

Wir bieten Schulungen zur islamischen Leichenwaschung und Bestattung an und bilden zertifizierte Fachkräfte aus.

Grab-Besuche

Wir organisieren Grab-Besuche für unsere verstorbenen Mitglieder in ganz Deutschland und erweisen ihnen mit unseren Gebeten die letzte Ehre.

Trauerbesuche (Taziye)

Unser Team besucht die Angehörigen der Verstorbenen und bietet spirituelle und emotionale Unterstützung in schwierigen Zeiten.

Informationsseminare

Um unsere wertvollen Dienste besser bekannt zu machen, veranstalten wir Seminare in ganz Deutschland.

Über Uns

„In Ihrem traurigsten Moment reicht Ihnen eine helfende Hand, um Ihre Last zu erleichtern.“

Mit der Überzeugung, dass es eine Ehre ist, der Ummah des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) zu dienen, gründeten wir im Jahr 2002 diese wohltätige Organisation mit dem Bewusstsein: „Dienen ist eine Gnade“.

Seit diesem Tag stehen wir unseren muslimischen Geschwistern in Deutschland mit einem serviceorientierten Preismodell und einem jährlichen Kostenbeteiligungssystem zur Seite. Wir übernehmen alle behördlichen und religiösen Bestattungsformalitäten sowie die Überführung von Verstorbenen, um unsere Mitglieder in diesen schweren Momenten nicht allein zu lassen.

Neben diesen grundlegenden Dienstleistungen ermöglichen wir unseren Mitgliedern die Teilnahme an nachhaltigen Wohltätigkeitsprojekten (Sadaqa-i Câriye), um fortlaufende Belohnungen zu erhalten:

  • Qur’an-Lesungen (Hatm-i Şerif):
    Zum Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder werden Qur’an-Lesungen durchgeführt und ihre Seelen mit Gebeten geehrt.

  • Mevlid-i Şerif-Veranstaltungen:
    An zahlreichen Orten in Deutschland organisieren wir spirituelle Mevlid-i Şerif-Zeremonien.

  • Spenden an religiösen Feiertagen:
    An gesegneten Tagen und Nächten verteilen wir Kandil-Simit, Lokma und Helva an die Gemeinschaft.

  • Brunnen- und Wasserturmprojekte:
    In Regionen mit Wasserknappheit, insbesondere in Südafrika und anderen benachteiligten Gebieten, wurden im Namen unserer Mitglieder Brunnen und Wassertürme gebaut, um den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu ermöglichen.

  • Grab- und Trauerbesuche (Taziye):
    Um die Angehörigen unserer verstorbenen Mitglieder nicht allein zu lassen, organisieren wir regelmäßige Besuche an Grabstätten und in den Häusern der Trauernden.

  • Schulungen zur islamischen Bestattung (Teçhiz & Tekfin):
    Wir bieten Schulungen an, um das Wissen über islamische Bestattungsrituale zu verbreiten und sicherzustellen, dass diese nach den richtigen Vorschriften durchgeführt werden.

  • Informations- und Aufklärungsseminare:
    Wir veranstalten Seminare und Informationsveranstaltungen, um die muslimische Gemeinschaft über Bestattungsrituale und islamische Traditionen aufzuklären.

Durch all diese Dienste möchten wir unseren Mitgliedern nicht nur in dieser Welt, sondern auch im Jenseits eine Quelle des Segens sein. Deshalb sagen wir:

„Keiner soll von der segensreichen Karawane von Merkad ausgeschlossen bleiben – damit die Bücher der guten Taten niemals geschlossen werden!“

Treten Sie der Merkad Bestattungskasse bei!

Im Leben können wir jederzeit auf unerwartete Situationen stoßen. Durch eine Mitgliedschaft in der Merkad Bestattungskasse sichern Sie sich und Ihre Familie ab und profitieren im Todesfall von unseren umfassenden und zuverlässigen Dienstleistungen.

ANKÜNDIGUNGEN

Merkad

Nutzungsbedingungen

Der Merkad Bestattungsfonds wurde gegründet, um Muslimen in Deutschland Unterstützung zu bieten, insbesondere in schwierigen Zeiten des Verlusts. Ziel ist es, den Mitgliedern durch soziale Solidarität und gegenseitige Hilfe eine islamisch gerechte Bestattung zu ermöglichen. Der Fonds übernimmt die Kosten für die Vorbereitung und Überführung der Verstorbenen sowie alle notwendigen bürokratischen Prozesse.

  • Die Mitgliedschaft steht allen Muslimen offen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (deutsch, türkisch oder andere).
  • Der Wohnsitz muss sich in Deutschland befinden (Touristen oder temporär Beschäftigte sind ausgeschlossen).
  • Es darf keine strafrechtlichen Verurteilungen oder laufenden Ermittlungen gegen den Antragsteller geben.
  • Der Vorstand entscheidet nach eigenem Ermessen über die Annahme oder Ablehnung eines Mitgliedsantrags.
  • Die Mitgliedschaft wird nach Eingang des Antrags und der Zahlung der Anmeldegebühr durch den Vorstand bestätigt.
  • Nach Genehmigung des Antrags wird innerhalb von 45 Tagen eine Mitgliedskarte und ein Bestätigungsschreiben ausgestellt.
  • Für den Austritt aus dem Fonds ist eine schriftliche Kündigung mit einer dreimonatigen Frist zum Jahresende erforderlich. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
  • Mitglieder haben ab 30 Tagen nach Zahlung der Anmeldegebühr Anspruch auf die Fondsleistungen.
  • Bei plötzlichen Unfalltoden entfällt die Wartezeit.
  • Personen mit unheilbaren Erkrankungen zum Zeitpunkt der Anmeldung sind nicht berechtigt.
  • Bei Suizid oder nicht natürlichen Todesfällen besteht kein Anspruch auf Leistungen.
  • Die Kosten für die Bestattung von totgeborenen Babys in Deutschland werden übernommen, jedoch nicht die Grabplatzgebühr.
AltersgruppeEinmalige Aufnahmegebühr pro Person
0 – 17 Jahre5 €
18 – 49 Jahre25 €
50 – 60 Jahre250 €
61 – 70 Jahre500 €
71+ Jahre1500 €
  • Ab dem dritten Kind unter 18 Jahren in einer Familie ist die Mitgliedschaft bis zum 18. Lebensjahr kostenfrei.
  • Kinder verlieren ihre kostenlose Mitgliedschaft, wenn beide Elternteile aus dem Fonds austreten.
  • Der Fonds beauftragt ein Bestattungsunternehmen, das sich um alle behördlichen und religiösen Formalitäten kümmert.
  • Die Bestattung erfolgt entweder in Deutschland oder durch Überführung ins Heimatland.
  • Falls die Bestattung in Deutschland erfolgt, werden alle islamischen Rituale eingehalten.
  • Bei einer Bestattung in der Türkei übernimmt der Fonds die Überführung bis zum nächstgelegenen Flughafen, einschließlich der Begleitung durch einen Angehörigen.
  • Die Kosten für das Grab und die Nutzung der Grabstätte müssen von den Angehörigen getragen werden.
  • Die Leistungen für Nicht-Türken und Nicht-Deutschen sind auf 2500 € begrenzt.
  • Die jährlichen Kosten werden durch den Vorstand festgelegt.
  • Mitglieder müssen die Jahresgebühr pünktlich zahlen, um Anspruch auf die Fondsleistungen zu behalten.
  • Mitglieder mit offenen Zahlungen können keine Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Bei verspäteten Zahlungen fallen Mahngebühren von 5 € an.
  • Wer aus dem Fonds austritt, kann nur nach vollständiger Begleichung der Rückstände wieder eintreten.
  • Nach einer Inanspruchnahme der Fondsleistungen müssen die verbleibenden Familienmitglieder die Mitgliedschaft für mindestens 10 Jahre aufrechterhalten.
  • Falls ein Mitglied im Ausland verstirbt, wird eine finanzielle Unterstützung von 500 € an den Ehepartner oder einen nahen Verwandten ausgezahlt.
  • Stirbt das Mitglied in einem Drittland, beträgt die Unterstützung 1500 €.
  • Bei Massenunglücken werden 75 % des verbleibenden Budgets unter den betroffenen Familien aufgeteilt.

Leistungen von deutschen Behörden zur finanziellen Unterstützung von Bestattungen stehen den Angehörigen direkt zu und werden nicht über den Fonds abgewickelt.

  • Mitglieder können durch eine schriftliche Erklärung und Zahlung der Jahresgebühr zum Jahresende austreten.
  • Der Fonds behält sich das Recht vor, Mitgliedschaften ohne Angabe von Gründen zu beenden.
  • Mitglieder müssen Adress-, Familien- oder Bankdatenänderungen innerhalb von 30 Tagen schriftlich mitteilen.
  • Betrugsversuche führen zu rechtlichen Konsequenzen und zur Rückforderung unrechtmäßig erhaltener Leistungen.
  • Mit der Antragstellung akzeptiert der Antragsteller alle genannten Bedingungen.
  • Der Fonds ist keine Versicherung, sondern basiert auf gegenseitiger Solidarität.
  • Bei Streitigkeiten sind deutsche Gerichte zuständig.
Sorular

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Mitgliedsbeitrag variiert jährlich und wird anhand der statistischen Werte und Ausgaben des Vorjahres berechnet. Die geschätzten Gesamtkosten für das neue Jahr werden auf die Anzahl der Mitglieder umgelegt, sodass jedes Mitglied eine gleiche Jahresgebühr zahlt.

📌 Regeln für Familien:

  • Die ersten beiden Kinder unter 18 Jahren in einer Familie sind beitragspflichtig.
  • Ab dem dritten Kind unter 18 Jahren entfällt die Beitragszahlung bis zur Volljährigkeit.
  • Um die Leistungen des Fonds in Anspruch nehmen zu können, müssen die jährlichen Gebühren innerhalb der festgelegten Fristen beglichen werden. (Siehe Nutzungsbedingungen, Artikel 5a und 5b)
  • Die Mitgliedschaft beginnt 30 Tage nach Eingang der Anmeldegebühr auf dem offiziellen Konto des Fonds.
  • Die Anmeldung kann über das Online-Formular oder das Papierantragsformular erfolgen.
  • Bei plötzlichen Unfalltoden entfällt die Wartezeit von 30 Tagen.

Ja, die Überführung in andere Länder ist möglich. Die Kosten und der Ablauf variieren je nach Zielland.

Nein, Personen mit einer zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannten unheilbaren Krankheit haben keinen Anspruch auf Fondsleistungen. Der Fonds kann jederzeit ein medizinisches Gutachten anfordern.

Ja, wenn ein Mitglied in einem anderen Staat verstirbt, organisiert der Fonds die Überführung in das Heimatland. Die Details hängen von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes ab.

Ja, der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft hat keine Auswirkungen auf die bestehende Mitgliedschaft.

Nein, Faxanträge werden nicht akzeptiert. Das Formular muss entweder online ausgefüllt oder per Post im Original eingereicht werden.

Ja, auch Personen aus Westthrakien können dem Fonds beitreten, sofern sie die Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Mitgliedsbeitrag variiert jährlich und wird anhand der statistischen Werte und Ausgaben des Vorjahres berechnet. Die geschätzten Gesamtkosten für das neue Jahr werden auf die Anzahl der Mitglieder umgelegt, sodass jedes Mitglied eine gleiche Jahresgebühr zahlt.

📌 Regeln für Familien:

  • Die ersten beiden Kinder unter 18 Jahren in einer Familie sind beitragspflichtig.
  • Ab dem dritten Kind unter 18 Jahren entfällt die Beitragszahlung bis zur Volljährigkeit.
  • Um die Leistungen des Fonds in Anspruch nehmen zu können, müssen die jährlichen Gebühren innerhalb der festgelegten Fristen beglichen werden. (Siehe Nutzungsbedingungen, Artikel 5a und 5b)
  • Die Mitgliedschaft beginnt 30 Tage nach Eingang der Anmeldegebühr auf dem offiziellen Konto des Fonds.
  • Die Anmeldung kann über das Online-Formular oder das Papierantragsformular erfolgen.
  • Bei plötzlichen Unfalltoden entfällt die Wartezeit von 30 Tagen.

Ja, die Überführung in andere Länder ist möglich. Die Kosten und der Ablauf variieren je nach Zielland.

Nein, Personen mit einer zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannten unheilbaren Krankheit haben keinen Anspruch auf Fondsleistungen. Der Fonds kann jederzeit ein medizinisches Gutachten anfordern.

Ja, wenn ein Mitglied in einem anderen Staat verstirbt, organisiert der Fonds die Überführung in das Heimatland. Die Details hängen von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes ab.

Ja, der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft hat keine Auswirkungen auf die bestehende Mitgliedschaft.

Nein, Faxanträge werden nicht akzeptiert. Das Formular muss entweder online ausgefüllt oder per Post im Original eingereicht werden.

Ja, auch Personen aus Westthrakien können dem Fonds beitreten, sofern sie die Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllen.

Sorular

Vorbereitung und Bestattung im Islam (Techiz & Tekfin)

„Jedes Lebewesen wird den Tod kosten.“ (Sure Al-i Imran 185)

Wenn sich jemand im Sterbeprozess befindet, sollten folgende Schritte beachtet werden:

  • Den Kranken nach Möglichkeit auf die rechte Seite zur Qibla (Gebetsrichtung) drehen, sofern es ihm keine Beschwerden bereitet.
  • Das Glaubensbekenntnis (Kelime-i Tevhid & Schahada) vorsprechen: Eine anwesende Person sollte dem Sterbenden leise „La ilahe illallah Muhammedun Rasulullah“ und „Eşhedü en Lailahe İllallah ve eşhedü enne Muhammeden abdühü ve rasulüh“ zuflüstern, jedoch ohne ihn zum Nachsprechen zu zwingen.
  • Istighfar (Bittgebet um Vergebung) rezitieren: „Estağfirullâh el azîm ve etûbü ileyh“.
  • Angehörige sollten beruhigende Worte sprechen, die an Allahs Barmherzigkeit erinnern.
  • In regelmäßigen Abständen Wasser reichen, beispielsweise mit einem Teelöffel oder indem man die Lippen mit einem feuchten Tuch anfeuchtet.
  • Rezitation von Suren aus dem Koran, insbesondere Yasin (Sure 36) und Ra’d (Sure 13).
  • Waschung des Verstorbenen (Ghusl)

    • Die Leiche wird mit reinem Wasser gewaschen und für die Bestattung vorbereitet.
  • Einhüllung in das Leichentuch (Tekfin)

    • Der Verstorbene wird in ein weißes Tuch (Kefen) eingewickelt, gemäß islamischen Traditionen.
  • Gebet für den Verstorbenen (Salat al-Janazah)

    • Ein gemeinschaftliches Totengebet wird verrichtet, um für die Seele des Verstorbenen zu beten.
  • Beerdigung und Grablegung (Defin)

    • Der Körper wird nach islamischen Richtlinien bestattet, wobei der Kopf zur Qibla zeigt.
  • Die Befragung im Grab (Kabir Suali)

    • Nach islamischem Glauben wird der Verstorbene im Grab von den Engeln Munkar und Nakir befragt.
  • Grab- und Trauerbesuche (Kabir Ziyareti)

    • Angehörige und Freunde können das Grab besuchen und Bittgebete für den Verstorbenen sprechen.

Unmittelbare Maßnahmen nach dem Tod

  • Das Kinn des Verstorbenen wird mit einem langen Tuch zusammengebunden, um den Mund geschlossen zu halten.
  • Die Augen werden geschlossen, falls sie geöffnet sind. Dabei spricht man die Bittgebete:
    „Bismillahi ve ala milleti rasulillah“ (Im Namen Allahs und auf die Religion des Gesandten Allahs).
  • Ein Gebet für den Verstorbenen wird gesprochen:
    „Oh Allah, erleichtere ihm seine Angelegenheiten, lasse ihn glücklich werden mit Deiner Barmherzigkeit und mache die Welt, in die er eingeht, besser als die, aus der er gekommen ist.“
  • Bis zur Waschung wird neben dem Verstorbenen kein Koran rezitiert, dies kann aber an einem anderen Ort geschehen.
  • Der Körper wird mit einem Tuch bedeckt und mit duftendem Räucherwerk versehen.
  • Zur Verhinderung einer Aufblähung des Bauches wird ein metallischer Gegenstand (Münze, Schere, Messer etc.) auf den Bauch gelegt.
  • Die Hände werden gerade entlang des Körpers gelegt, nicht auf die Brust.
  • Unreine Personen (z. B. Frauen während der Menstruation) sollten nicht neben dem Verstorbenen verweilen.
  • Nach Feststellung des Todes wird mit der rituellen Waschung (Ghusl) begonnen.
  • Der Verstorbene wird auf einen Waschbock (Teneşir) gelegt. Falls nicht vorhanden, kann eine erhöhte Fläche wie ein Tisch genutzt werden.
  • Er wird auf den Rücken gelegt.
  • Räucherwerk kann im Raum verbrannt werden, vorzugsweise in ungerader Anzahl.
  • Das Wasser für die Waschung sollte warm und rein sein.
  • Die Intimbereiche des Verstorbenen werden mit einem Tuch bedeckt, während seine Kleidung vorsichtig entfernt wird.
  • Die Person, die den Verstorbenen wäscht, wird als „Gâsil“ (bei Männern) oder „Gâsile“ (bei Frauen) bezeichnet.
  • Die Waschung beginnt mit der Absichtserklärung (Niyet) und der Rezitation von „Bismillah“.
  • Dem Verstorbenen wird wie einem Lebenden eine rituelle Gebetswaschung (Abdest) erteilt.
  • Kopf, Gesicht und Hände werden gewaschen, danach erfolgt eine Waschung des Körpers in drei Durchgängen (zuerst die rechte, dann die linke Seite).
  • Das Haar und der Bart (falls vorhanden) werden mit Seife oder, falls möglich, mit Alcea-Pallida-Blüten gewaschen.
  • Falls sich im Bauchbereich Flüssigkeiten oder Gase befinden, können diese durch sanften Druck entleert werden.
  • Die rituelle Waschung sollte dreimal oder in ungerader Anzahl durchgeführt werden.
  • Der Waschraum sollte privat sein, nur die für die Waschung erforderlichen Personen dürfen anwesend sein.
  • Es ist verboten, unangemessene Dinge über den Verstorbenen zu verbreiten (z. B. Verfärbungen oder Gerüche).
  • Falls möglich, sollte der engste Verwandte des Verstorbenen die Waschung durchführen.
  • Die Nägel des Verstorbenen werden nicht geschnitten, sein Haar und Bart werden nicht gekürzt oder gekämmt.
  • Verstorbene Babys, die tot zur Welt kommen, werden nur in ein Tuch gewickelt und nicht gewaschen.
  • Der Verstorbene wird nach der Waschung getrocknet und in ein Leichentuch (Kefen) gewickelt.
  • Auf die Stirn, den Mund, die Hände, die Knie und die Füße wird Kampfer (Duftstoff) aufgetragen.
  • Das Leichentuch besteht aus Baumwolle, vorzugsweise aus hochwertigem weißen Stoff.
  • Die Anzahl der Stoffbahnen variiert:
    • Männer: 3 Stoffbahnen
      1. Kamis (Untergewand): Bedeckt den Körper von den Schultern bis zu den Füßen.
      2. İzar (Leichentuch): Umhüllt den Körper komplett.
      3. Lifafe (Außenhülle): Länger als das Izar und wird zugeknotet.
    • Frauen: 5 Stoffbahnen (zusätzlich mit Brust- und Kopftuch).
  • Das Leichentuch wird vor dem Anlegen mit Räucherwerk beduftet.
  • Das Totengebet ist eine kollektive religiöse Pflicht (Farz-i Kifaye).
  • Es kann nur für muslimische Verstorbene verrichtet werden.
  • Voraussetzung für das Gebet:
    • Der Verstorbene muss gewaschen und in ein Leichentuch gewickelt sein.
    • Der Körper des Verstorbenen muss vollständig oder größtenteils vorhanden sein.
  • Das Gebet wird stehend verrichtet, ohne Verbeugung oder Niederwerfung.
  • Der Imam steht in Brusthöhe des Verstorbenen, die Gemeinde bildet Reihen dahinter.
  1. Erste Takbir:
    • Hände bis zu den Ohren heben und „Allahu Akbar“ sagen.
    • Die Lobpreisung „Subhaneke“ mit „ve celle senaüke“ wird rezitiert.
  2. Zweite Takbir:
    • Wieder „Allahu Akbar“ sagen.
    • Das Friedensgebet (Salavat) für den Propheten wird rezitiert: „Allahümme salli…“ und „Allahümme barik…“
  3. Dritte Takbir:
    • Wieder „Allahu Akbar“ sagen.
    • Die Totengebets-Dua für den Verstorbenen wird gesprochen.
    • Wer die spezielle Dua nicht kennt, kann das Kunut-Bittgebet oder die Fatiha-Sure rezitieren.
  4. Vierte Takbir:
    • Wieder „Allahu Akbar“ sagen.
    • Der Imam spricht den Friedensgruß („Esselamu aleykum ve rahmetullah“), die Gemeinde folgt ihm.

Bittgebet für den Verstorbenen nach der dritten Takbir

„Allâhümmagfir lihayyinâ ve meyyitinâ ve şâhidinâ ve gâibinâ ve kebîrinâ ve sagîrinâ ve zekerinâ ve ünsânâ. Allâhümme men ahyeytehû minnâ feahyihî alel-islâmi ve men teveffeytehû minnâ feteveffehû alel-îmâni ve hussa hâzelmeyyite (kadınsa hâzihil-meyyite) birravhi verrâhati verrahmeti velmagfirati verridvân…“

(Übersetzung: Oh Allah, vergib unseren Lebenden und Verstorbenen, unseren Anwesenden und Abwesenden, unseren Männern und Frauen, unseren Alten und Jungen. Wer von uns am Leben bleibt, den lasse im Islam leben, und wer stirbt, den lasse im Glauben sterben. Speziell für diesen Verstorbenen, gewähre ihm Gnade, Vergebung und einen ehrenvollen Platz in Deiner Barmherzigkeit.)

  • Der Verstorbene wird mit dem Gesicht zur Qibla (Mekka) beigesetzt.
  • Beim Hinablassen ins Grab wird „Bismillah ve ala milleti rasulillah“ gesprochen.
  • Die Grabgrube wird mit Erde bedeckt, wobei die Anwesenden drei Handvoll Erde werfen.
  • Danach kann am Grab für den Verstorbenen Bittgebete gesprochen werden.
  • Das Besuchen der Gräber ist erlaubt und empfohlen.

Diese islamischen Bestattungsrituale dienen nicht nur der Würde des Verstorbenen, sondern helfen auch den Hinterbliebenen, Trost zu finden und dem Verstorbenen Respekt zu erweisen.

 

Transport der verstorbenen Person

  • Nach dem Totengebet ist es Sunnah, den Sarg an den vier Ecken zu tragen und ihn für mindestens 40 Schritte zu transportieren.
  • Die Träger sollten die Bahre ruhig und ohne unnötige Bewegungen tragen.
  • Lautes Gedenken (Zikir) während des Transportes ist verpönt (mekruh).
  • Es ist nicht erlaubt, sich hinzusetzen, bevor der Verstorbene ins Grab gelegt wurde.
  • Das Grab sollte mindestens hüfttief ausgehoben werden, sodass der Verstorbene bequem Platz hat.
  • Falls der Boden hart ist, wird eine „Lahd“-Grube gegraben, d. h. eine Nische auf der Qibla-Seite des Grabes wird ausgehöhlt, in die der Verstorbene gelegt wird.
  • Der Verstorbene wird mit dem Gesicht in Richtung Qibla ins Grab gelegt.
  • Beim Hinablassen ins Grab wird die Formel gesprochen:
    „Bismillahi ve alâ milleti Rasûlillah“
    („Im Namen Allahs und gemäß der Religion des Gesandten Allahs“).
  • Die Schnüre des Leichentuchs (Kefen) an Kopf und Füßen werden geöffnet.
  • Über den Leichnam wird kein Erde geworfen, sondern zuerst werden Lehmziegel darübergelegt, um eine direkte Erdberührung zu vermeiden. Falls keine Ziegel vorhanden sind, sollten keine Holzbretter oder Dachziegel verwendet werden, da dies verpönt ist.
  • Die Grabstätte wird mit Erde bedeckt und mit der Erde aus der Grabgrube geformt.
  • Das Grab sollte etwa eine Handbreit über dem Boden angehoben werden, in Form eines Kamelhöckers, nicht rechteckig oder flach.
  • Das Anbringen einer Grabinschrift ist erlaubt, solange sie nicht zum Prahlen oder zur Verzierung dient.
  • Es ist nicht erlaubt, eine verstorbene Person in einem Haus zu begraben, da dies nur den Propheten vorbehalten ist.
  • Es ist nicht erlaubt, jemanden auf widerrechtlich erworbenem Land zu beerdigen.
  • Die Beileidszeit beträgt drei Tage.
  • Nach drei Tagen ist es verpönt (mekruh), weiter Kondolenzbesuche zu machen.
  • Für den Verstorbenen sollte das Glaubensbekenntnis (Kelime-i Tevhid) und der Koran rezitiert und ihm gewidmet werden.
  • Besonders vorteilhaft sind Koranrezitationen wie die Sure Yasin und andere Khatim-Gebete (komplette Koranrezitationen).
  • Gute Taten und Spenden sollten im Namen des Verstorbenen durchgeführt werden.
  • Almosen (Sadaka) zu geben oder Spenden für Bedürftige zu machen, ist eine empfehlenswerte Handlung für den Verstorbenen.
  • Nach der Beerdigung erscheinen zwei Engel, Munkar und Nakir, um den Verstorbenen zu befragen.
  • Die Befragung lautet:
  1. Wer ist dein Herr?
    Mein Herr ist Allah, der Erhabene.

  2. Was ist deine Religion?
    Meine Religion ist der Islam.

  3. Wer ist dein Prophet?
    Mein Prophet ist Muhammad (Friede sei mit ihm).

  4. Was ist dein Buch?
    Mein Buch ist der Koran.

  5. Was ist deine Qibla (Gebetsrichtung)?
    Meine Qibla ist die Kaaba.

  6. Von wessen Nachkommen stammst du ab?
    Ich bin ein Nachkomme von Adam (a.s.).

  7. Welcher Nation gehörst du an?
    Ich gehöre zur Nation Abrahams (a.s.), ich bin ein wahrer Gläubiger und ein Muslim.

  • Diejenigen, die an Allah und den Islam geglaubt und danach gelebt haben, werden fähig sein, diese Fragen zu beantworten.
  • Gläubige werden von den Engeln mit guten Nachrichten über das Paradies empfangen.
  • Von diesem Moment an beginnt für den Gläubigen eine Zeit der Gnade und göttlichen Belohnung.
  • Sowohl Männer als auch Frauen dürfen Gräber besuchen, es gilt als lobenswert (mendub).
  • Beim Besuch eines Grabes ist es empfehlenswert, folgende Suren zu rezitieren:
    • Sure Al-Fatiha (1x)
    • Sure Al-Ikhlas (11x)
    • Sure Yasin (besonders empfohlen)
    • Sure At-Takathur
  • Es ist nicht erlaubt, sich auf die Gräber zu setzen oder über sie hinwegzugehen, außer wenn es unumgänglich ist.
  • Falls man über ein Grab gehen muss, sollte man vorher Fatiha und 11x Ikhlas rezitieren und für alle Verstorbenen der Umgebung beten.
  • Es ist nicht erlaubt, Gras und Pflanzen auf den Gräbern herauszureißen oder Bäume zu fällen, solange sie noch grün sind.
  • Lebende Pflanzen auf Gräbern sind Sühne für die Sünden der Verstorbenen, solange sie grün bleiben.
  • Trockene Äste und verdorrte Pflanzen dürfen entfernt werden, jedoch sollten sie nicht nach Hause genommen oder verbrannt werden.
  1. Nach dem Tod: Der Verstorbene wird vorbereitet und gewaschen (Ghusl).
  2. Totengebet (Salat al-Janazah): Die muslimische Gemeinschaft verrichtet das Gebet für den Verstorbenen.
  3. Transport des Sarges: Sunnah ist es, den Sarg mindestens 40 Schritte zu tragen.
  4. Grab und Beisetzung: Der Verstorbene wird mit dem Gesicht zur Qibla gelegt, die Hände des Leichentuchs werden geöffnet, und das Grab wird mit Erde bedeckt.
  5. Befragung durch Munkar und Nakir: Der Verstorbene wird nach seinem Glauben befragt.
  6. Beileid (Taziye): Die offizielle Trauerzeit beträgt drei Tage, danach ist eine Beileidsbekundung verpönt.
  7. Gute Taten für den Verstorbenen: Spenden, Koranrezitationen und Bittgebete sind vorteilhaft für die Seele des Verstorbenen.
  8. Grabesbesuch: Es ist empfohlen, Gräber zu besuchen, für die Verstorbenen zu beten und Suren aus dem Koran zu rezitieren.

Diese Rituale haben nicht nur eine religiöse Bedeutung, sondern helfen auch den Angehörigen, Abschied zu nehmen und sich mit dem Tod eines geliebten Menschen auseinanderzusetzen.

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